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Raubkopierer bei der Arbeit...
Verfasst: Di 27. Sep 2005, 22:04
von bttr
Verfasst: Di 27. Sep 2005, 23:21
von CptKlotz
Da fragt man sich, wer beknackter ist...
Der Verkäufer, der öffentlich für jeden sichtbar Raubkopien verkauft oder der Käufer, der incl. Versand € 3,- für eine praktisch wertlose CD ausgibt.
Da würde ich doch lieber gleich eDonkey bemühen und fertig :-)
Gruß,
Stephan
P.S.: Ich suche noch ein gutes WLAN-Kabel... hat jemand Tipps für mich, welches da gut ist?
Verfasst: Di 27. Sep 2005, 23:33
von ChrisR3tro
Die Auktion ist ja erst ein paar Stunden drin. Vermutlich ist sie morgen schon nicht mehr erreichbar. Könnte mir schon vorstellen, daß eBay das auffällt...
Gruß,
locutus
Verfasst: Mi 28. Sep 2005, 10:01
von bttr
Nee, ist immer noch drin. 8)
Wo ist dieser blöde „Artikel melden“-Button? Ich finde ihn nicht. :?
Verfasst: Mi 28. Sep 2005, 13:57
von ChrisR3tro
Man kann irgendwo unter "Hilfe" einen Artikel melden. Aber bemüh' Dich nicht, ich hab' das schon längst getan. Geht ja wohl nicht an, sowas... Wo kommen wir denn da hin? :-)
Verfasst: Mi 28. Sep 2005, 14:44
von CptKlotz
Für meinen Geschmack müßte auch der Mißbrauch der Suchfunktion absolut unterbunden werden.
Ich meine Artikelbeschreibungen wie
"Fiat Panda, kein Rolls Royce, Ferrari, Mercedes"
Oder Artikelbeschreibungen, in denen lauter Suchwörter stehen, die mit Marke und Modell des eigentlichen Auktionsgegenstandes überhaupt nichts zu tun haben.
Warum ein paar Leute immer meinen, sich in den Vordergrund drängen zu müssen und dann nach dem Motto "Dreistigkeit siegt" auch noch damit durchkommen, ist für mich nicht einsehbar.
Zu guter Letzt sorgt natürlich der "Deppen-Disclaimer" immer für viel gute Laune, mit Formulierungen wie
"der Käufer verzichtet auf seine gesetzlichen Rechte."
Klar, da wird das BGB einfach mal eben außer Kraft gesetzt, weil der Käufer mit der Abgabe des Gebotes auf "alle Rechte" verzichtet.
Man sollte derartige Verkäufer einmal fragen, ob man auch auf Art. 1 Grundgesetz verzichten muß oder ob zumindest die Menschenwürde unantastbar bleibt, AUCH wenn man auf den Artikel bietet :-)
Gruß,
Stephan
Verfasst: Fr 30. Sep 2005, 13:45
von ChrisR3tro
Anscheinend haben meine Bemühungen, den Artikel zu melden ja etwas gebracht. Die Artikelnummer ist jetzt ungültig.
Hat mich aber doch gewundert, wie lange eBay gebraucht hat, um den Artikel endlich zu löschen.
Gruß,
locutus
Verfasst: Mi 2. Aug 2006, 14:27
von CptKlotz