Politik, BRD und Rechtsverhältnisse

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freecrac
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Politik, BRD und Rechtsverhältnisse

Beitrag von freecrac »

Moin, Moin.

Mit wachsender Sorge betrachte ich seit einigen Jahren, wie unsere freiheitlichen Grund-Rechte immer weiter eingeschränkt werden und unser Rechtssystem von innen heraus ausgehölt und stark verfremdet wurde. So wurde Stück für Stück relativ unbemerkt von unserem Volk und beinahe unerwähnt von den Medien unser ehemaliger Rechtsstaat demontiert und umgewandelt.

Nun ist die BRD: Ein Staat ohne (eine rechtstaatliche) Legitimation:
http://www.welt.de/welt_print/article77 ... ation.html

Auch Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider(Staatsrechtslehrer) kann darüber detailierte Informationen liefern.
http://www.kaschachtschneider.de/
Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider: Freiheit - Recht - Staat (Dauer des Vortrages: 58:54)
Veröffentlicht am 14.08.2012 „Freiheit - Recht - Staat. Diese Dinge gehören zusammen."
Vortrag von Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider über Recht, Politik und Wirtschaft in der Republik, am 1. Oktober 2011 auf dem Wissens-Forum der Wissensmanufaktur. „Das Recht muß nie der Politik, wohl aber die Politik jederzeit dem Recht angepaßt werden." Immanuel Kant, deutscher Philosoph (1724-1804)
http://www.wissensmanufaktur.net/wissensforum
http://www.youtube.com/watch?v=HIw26h4xGDY
http://www.youtube.com/watch?v=HIw26h4xGDY[/youtube]

,,,,,

Nächster Punkt:
Zitat: Dr. Wilhelm Henrichs jun.
“Ein Hauptgrundsatz jeder rechtsstaatlichen Rechtssetzung ist es, dass sich aus dem Inhalt der Norm selbst ergeben muss, für welches Gebiet sie gelten soll. In der Regel gelten Gesetze und Rechsverordnungen für das ganze Gebiet der Körperschaft, deren Gesetzgeber oder Verordnungsgeber sie erlassen haben. Wird von dieser Regel eine Ausnahme gemacht, so muss das Gebiet, für das eine Sondervorschrift gesetzt wird, im Gesetz bezeichnet werden. …”

Mit dem Grundgesetz für die BRD liegt vor uns nicht bloss eine Verordnung, sondern eine Rechtsnorm auf der die öffentliche Ordnung für 82 Mio. Menschen aufbaut und die einen räumlichen Geltungsbereich von 357'000qkm für sich in Anspruch nimmt! Die rechtsstaatlichen Erfordernisse an eine Norm im Range einer Staatsverfassung - kann und darf nicht unter jenen einer Verordnung liegen! Die Festlegung ihres Geltungsbereichs muss über jeden Zweifel erhaben sein!

Nur hat die BRD selber aber gar keine Gebietskörperschaft und ist auch nicht der Gesetzgeber des GG.

Der Parlamentarische Rat vermochte es nicht den Text des GG in ein Gesetz zu wandeln. Er arbeitete den Text des GG lediglich aus. Dann wurde der Text von den Militärgouverneure der West-Alliierten Besatzungsmächte in ihrem Genehmigungsschreiben vom 12. Mai. 1949 zur Legitimierung durch die Länderparlamente frei gegeben. Siehe dazu auch das Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949.

Auch der Versuch, den Geltungsbereich über die BRD herzuleiten ist nicht erfolgreich. Denn die BRD ist erstens nicht der Gesetzgeber. Das gesetzgebende Organ sind die Länderparlamente (für die WRV war es die Nationalversammlung) und zweitens stellt die BRD keine Gebietskörperschaft dar. Das GG nennt die BRD zwar einen Bundesstaat (Art.10.1GG). Doch der hierfür nötige Artikel, welcher diesen Bundesstaat durch Nennung seiner Gliedstaaten konstituiert, fehlt!

Der 133erGG vermeidet es, die BRD als Wirtschaftsgebiet zu erklären. Dies würde die BRD territorial konstituieren. Statt dessen konstituiert er die BRD nur als Verwaltung des Wirtschaftsgebietes. Die BRD bleibt gebietslos.

Da also die BRD weder Gesetzgeber noch eine Gebietskörperschaft dar stellt, kann dem obigen Grundsatz folgend, der Geltungsbereich nicht aus dem bestehenden Grundgesetz abgeleitet werden. Der erste Satz des Art.23GG ist somit eine reine Aufzählung der Länder in denen das GG von den jeweiligen Länderparlamenten in Kraft gesetzt wurde und nicht die Inkraftsetzung des GG in den aufgezählten Länder. Folglich ist der Art.23GG a.F. bezüglich seines Geltungsbereiches belanglos und seine Streichung ohne Folgen für die Geltung des GGs.

Dass die Präambel oder der Art.23GG a.F., hinsichtlich des Geltungsbereichs, keine zweifelsfreie Bestimmung ermöglichen, weil die Aufzählung der Länder keine Vollständigkeit gewährt, zeigt sich im Gesetz über die Eingliederung des Saarlandes (23. Dezember 1956).

Mit diesem Gesetz wurde der Geltungsbereich des GG auf das Saarland ausgeweitet. Das GG aber wies diese Erweiterung seines Geltungsbereiches nicht aus. Seine Präambel wie auch der Art.23GG a.F. blieben unverändert. Hierin zeigt sich, dass aus dem GG selbst, dessen Geltungsbereich nicht zweifelsfrei nachzuweisen war. (Stand nach dem Beitritt des Saarlandes 1956). Der hierfür im Vorfelde mit Frankreich ausgehandelte „Saarvertrag vom 27.Okt.1956“ reichte für das Inkraftreten des Beitrittes nicht aus.

Hier wurde klar zwischen Vertrag und Gesetz unterschieden. Der Saarvertrag wurde demnach nicht als Gesetz erkannt, was er auch nicht ist. Seine Bestimmung in Art.2, dass das Saarland dem Geltungsbereich des GG beitritt, erfüllt sich erst mit dem entsprechenden „Gesetz über die Eingliederung des Saarlandes“. Die Nennung eines vergleichbaren Gesetzes würde demnach erst den Beitritt der neuen Bundesländer zum Geltungsbereich des GG nachweisen.

Da die BRD wie geschildert von ihrem GG nicht territorial konstituiert wird, hat sie folglich auch keine Körperschaftsgebiet.

Wies das GG zu Beginn für seine Gründungsländer noch einen eindeutigen Geltungsbereich durch den Art.23GG a.F. aus, so war dies nach dem Beitritt des Saarlandes 1956 schon nicht mehr möglich. Der vom GG ausgewiesene Geltungsbereich umfasste nicht mehr die gesamte BRD. Sein Geltungsbereich wurde durch ein niederrangigeres Gesetz erweitert, was den Begriff der Rechtsstaatlichkeit und dessen Erfordernisse schon arg strapaziert. Mit dem Beitritt der neuen Bundesländer, der Streichung des Art.23GG a.F. und der Erweiterung des Geltungsbereiches nur auf Grund eines Vertrages und in Abwesenheit eines Eingliederungsgesetzes, darf wohl nicht mehr behauptet werden, dass das GG rechtsstaatlichen Erfordernissen genüge!

Über die Rechts-Gültigkeit einer Paulskirchenverfassung von 1848 brauchen wir auch gar nicht weiter nachdenklen,
weil bis 1918 war es beispielsweise noch in Preußen der Fall, dass derjenige, der mehr Steuern zahlte, auch mehr Stimmen abgeben konnte. In der BRD wurde den Männern bis 1977 immer noch diverse Vorrechte eingeräumt, zum Beispiel durfte er bestimmen, ob seine Ehefrau arbeiten geht, oder ob die Ehefrau es nicht darf. Alle Ehefrauen mussten ihre "ehehelichen Pflichten" gesetzlich nachkommen. Von einer gleichberechtigten Wahl kann hiebei wohl kaum noch die Rede sein, selbst wenn der parlamantarische Rat seine Gesetzesvorlage zum GG hätte selber rechtsgültig machen können.
Alle Frauen durften noch lange Zeit gar nicht wirklich mitentscheiden.

Es ist nur eine dreiste BRD-Lüge, wenn nun behauptet wird, das seit knapp 95 Jahren die Frauen in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht nutzen können.

...

Nächster Punkt:
Unser Bundesverfassungsgericht erklärte unser derzeitiges Wahlgesetz als verfassungswidrig:
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg12-058.html

Zur Zeit haben wir in der BRD gar keine legale Regierung im Bundestag, welche mit legalen Wahlen an die Macht gekommen ist. Vergleichsweise könnten wir nun ja ebenfalls unsererseits sellber unsere eigenen Gesetzesvorlagen im Internet veröffentlichen und dann genauso behaupten, dass unsere Gesetz nun rechtsgültig sind. In beiden Fällen fehlt nur eine demokratische Legitimation dafür.

Wir haben gar kein gültiges Wahlgesetz und müssten dafür erst einmal über ein neues Wahlgesetz mit einem Volksentscheid abstimmen, womit dann eine Regierung legal und rechtstaatlich gewählt werden könnte. Grunggesetzwidrige Wahlen können aber keine Organsiation legal und rechtstaatlich in die Regierung bringen und Nichtregierungsorganisationen haben kein Recht Gesetze rechtsgültig zu machen. Alles andere wäre ein Wahlbetrug und die regionalen Wahlleiter können sich in diesem Fall schon einmal auf einen Strafantrag wegen Wahlbetrug vorbereiten und damit rechnen sich für diese geplante und organisierte Straftaten auch persöhnlich im Einzelfall verantworten zu müssen.

Die repräsentative Demokratie entfremdet sich immer weiter von dem hohen Ziel den Willen der einzelnen Völker gerecht zu werden. Ich meine das Experiment: "repräsentative Demokratie" ist auf der gesamten Linie gescheitert und kann als ein Versuch die Korruption in Regierungskreisen zu verhindern, als völlig ungeeignet betrachtet werden.

...

Auf der Suche nach einem Ausweg wird dann oft auch der Artikel 20 Absatz 4 unseres GG erwähnt.
Das Widerstandsrecht nach Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes verbürgt jedem Deutschen das Recht gegen jeden Widerstand zu leisten, der die im Grundgesetz verankerte freiheitliche demokratische Grundordnung außer Kraft setzt.
Das sieht auf den ersten Blick ja sehr vielversprechend aus.

Aber: Solange die freiheitliche demokratische Grundordnung besteht, gibt es keine Rechtsgrundlage, auf der das Widerstandsrecht angewandt werden kann. Ist jedoch die freiheitliche demokratische Grundordnung schon außer Kraft gesetzt worden, dann gibt es ein Recht (im Sinne des Gesetzes) auf Widerstand nicht mehr.

Und wofür soll so ein Gesetz dann überhaupt nützlich sein, wenn keine Möglichkeit besteht dieses Gesetz jemals zur Anwendung zu bringen?

...

Zweifellos ist es ein schwieriges Thema, aber ich hoffe trotzdem auf rege Beteiligung an einer Diskussion zur Eröterung und zur Sensibiliesierung unseres Rechtsbewusstseins.

Wir haben nun die schwere Aufgabe auch alle Menschen in den ehemaligen Staatsorganen in eine neue Rechtsordnung , die sich strikt an unsere Menschenrechte orientiert, mitzunehmen und ein breites und tieferes Rechtsbewusstsein zu bilden, um unsere zukünftigen Probleme auch gemeinsam bewältigen zu können.

Ich bedanke mich für eure Aufmerksamkeit.

Dirk
wobo
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Registriert: So 17. Okt 2010, 14:40

Re: Politik, BRD und Rechtsverhältnisse

Beitrag von wobo »

Puuu... ich glaube echt, dass ist sogar für den Off topic-Bereich eines Dosforums zu off topic! Ich versuche daher, mich möglichst kurz zu fassen und so wenig wie möglich zu diskutieren ;-)
Mit dem Grundgesetz für die BRD .... ! Die Festlegung ihres Geltungsbereichs muss über jeden Zweifel erhaben sein!
Ist sie doch. Über 99,99% der Menschheit werden nicht bestreiten, dass das Grundgesetz („GG“) für das Gebiet der BRD gilt. Die einzigen, die das ständig Bestreiten, kommen meines Wissens nach immer aus der rechten Ecke.

Nur hat die BRD selber aber gar keine Gebietskörperschaft und ist auch nicht der Gesetzgeber des GG.
Doch. Die BRD ist eine Gebietskörperschaft. Gebietskörperschaft ist ein sogenanntes rechtsfähiges Gebilde, dass seine Rechtsfähigkeit aus einem Gebiet konstituiert. Rechtsfähigkeit bedeutet, dass man verbindliche Vereinbarungen mit anderen eingehen kann. Konstituierung bedeutet, dass sich etwas grundlegend verfestigt. Eine Gebietskörperschaft ist also ein Gebilde, das sich auf ein Gebiet bezieht und hieraus für sich ableitet, verbindliche Vereinbarungen mit anderen einzugehen. Da das von anderen (also anderen Ländern, aber auch Privatunternehmen, die Vereinbarungen mit der BRD treffen) so anstandslos akzeptiert ist, ist die BRD bereits deswegen eine Gebietskörperschaft (Juristen nennen das „Gewohnheitsrecht“).

Die BRD ist auch Gesetzgeber des Grundgesetzes. Es spielt keine Rolle, dass die Siegermächte den vom Parlamentarischen Rat ausgearbeiteten Text des GG erst genehmigen mussten. Könnte ja daran liegen, dass man zuvor einen Krieg verloren hat. Die Tatsache jedenfalls, dass eine Genehmigung notwendig war, ändert nichts daran, dass es ein eigener Text war und ist. Und übrigens: Wenn man etwas ständig als sein Eigenes behauptet, dann muss man sich auch daran festhalten lassen und trägt Verantwortung dafür. Spätestens heute also ist das Grundgesetz die Verfassung der BRD – ob, man das will oder nicht.

Was hast Du eigentlich gegen das Grundgesetz? Jedenfalls in der von den Siegermächten aufgedrängten/genehmigten Fassung ist es doch eine ganz brauchbare, meiner Meinung nach soger eine extrem gute Verfassung – jedenfalls die Beste, die je für „deutschen Boden“ gegolten hat.

Der 133erGG vermeidet es, die BRD als Wirtschaftsgebiet zu erklären. Dies würde die BRD territorial konstituieren. Statt dessen konstituiert er die BRD nur als Verwaltung des Wirtschaftsgebietes. Die BRD bleibt gebietslos.
Das GG hat die BRD damals nicht territorial beschrieben, weil man hoffte, die verlorenen Gebiete im Osten zurückzuholen. Das ist aber zeitlich überholt. Recht ist immer relativ. Es ist örtlich relativ, d.h. was in einem Land Recht ist, kann im anderen Unrecht sein. Es ist zeitlich relativ, d.h. was einmal Recht in einem Land war kann zu anderen Zeiten Unrecht in dem selben Land sein. Dazu ist nicht einmal ein Wechsel der Staatsform (z.B. von Monarchie zur Demokratie) notwendig.

Und die BRD muss sich gar nicht „territorial konstituieren“, um Gebietskörperschaft, also rechtlich anerkanntes Gebilde zu sein. Maßgeblich als Recht ist immer das, was von der Mehrzeit zum aktuellen Zeitpunkt als Recht, d.h. als verbindliche Regelungen akzeptiert wird. Und das sind einfach die jetzigen Grenzen der BRD. Und das ist auch gut so, weil damit wohl 99,99 % der Menschheit zufrieden sind.

Die einzigen die damit unzufrieden sind, sind die „Ewiggestrigen“, wie ich schon sagte. Wenn Du der BRD die Existenzberechtigung abstreitest, in was leben wir dann? Meinst Du, das Dritte Reich existiert noch und keiner merkt´s?

Und: Was hast Du gegen das Grundgesetz? In Art. I manifestiert es die Menschenwürde als unverrückbar. In Art. 2 bestimmt es, das jeder tun und lassen kann, soweit er einen anderen nicht übermäßig schädigt. Wie kann man das Zusammenleben einer Gesellschaft sinnvoller definieren als es das GG tut?

Und was hast Du ständig gegen die jetzigen Gebietsgrenzen der BRD? Gebietsgrenzen sind nichts Natur-gegebenes: Sie waren nicht schon immer da und werden auch nicht ewig so bleiben. Flora und Fauna übrigens interessieren sich schon jetzt überhaupt nicht für Landesgrenzen.

Gebietsgrenzen sind etwas abstraktes und gelten nur aufgrund von menschengemachter Konvention. Und Konvention wiederum ist das, was die Mehrheit der Betroffenen als gültig ansehen.


Auf der Suche nach einem Ausweg wird dann oft auch der Artikel 20 Absatz 4 unseres GG erwähnt.
Das Widerstandsrecht nach Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes verbürgt jedem Deutschen das Recht gegen jeden Widerstand zu leisten, der die im Grundgesetz verankerte freiheitliche demokratische Grundordnung außer Kraft setzt.
Das sieht auf den ersten Blick ja sehr vielversprechend aus.

Aber: Solange die freiheitliche demokratische Grundordnung besteht, gibt es keine Rechtsgrundlage, auf der das Widerstandsrecht angewandt werden kann. Ist jedoch die freiheitliche demokratische Grundordnung schon außer Kraft gesetzt worden, dann gibt es ein Recht (im Sinne des Gesetzes) auf Widerstand nicht mehr.

Und wofür soll so ein Gesetz dann überhaupt nützlich sein, wenn keine Möglichkeit besteht dieses Gesetz jemals zur Anwendung zu bringen?
Es hat Symbolcharakter. Das Grundgesetz sagt damit „Nie wieder ein Drittes Reich! Nie wieder Menschenverachtung!“ Und damit ist jeder aufgerufen, sein Stimme zu erheben, falls sich erneut derartiges anbahnt. Das ist übrigens das Kernelement des Grundgesetzes. Es will unter allen Umständen verhindern, dass sich so etwas wie das Dritte Reich noch einmal wiederholt. Es stellt deswegen grundsätzliche Erwägungen auf (deswegen „Grundgesetz“), die unverrückbar für alle weiteren Rechtsordnungen eines Staats gelten sollen.


Im Übrigen verstehe ich auch Deine Logik nicht: Zuerst sagst Du, das Grundgesetz gelte aus diesem und aus jenem Grund nicht, dann beklagst Du Dich, dass man das GG defacto nach Art. 20 IV GG nicht verteidigen kann und weiter unten willst Du die Revolution? Was nun - Könntest Du Dich bitte festlegen: pro oder contra GG?
Wir haben nun die schwere Aufgabe auch alle Menschen in den ehemaligen Staatsorganen in eine neue Rechtsordnung , die sich strikt an unsere Menschenrechte orientiert, mitzunehmen und ein breites und tieferes Rechtsbewusstsein zu bilden, um unsere zukünftigen Probleme auch gemeinsam bewältigen zu können.
Nochmal puuh - „schwere Aufgabe“ – das ist aber schon ein wenig missionarisch? Ich für meinen Teil möchte nicht und von niemanden missioniert werden. Und missionieren möchte ich auch niemanden – jeder ist für das, was er glaubt und denken will selbst verantwortlich.

Und „neue Rechtsordnung, die sich strikt an unseren Menschenrechten orientiert“? Was soll sich da gegenüber dem Grundgesetz verbessern? Das Grundgesetz normiert in Art. 1 die Menschenwürde als unantastbar. Damit sind richtigerweise die Menschenrechte als vorstaatlich anerkannt, d.h. der Disposition des Staates entzogen. Nach dem Duktus des GG gelten die Menschenrechte, ohne dass das GG daran etwas ändern will. Und ohne dass der Staat daran etwas ändern können soll. Eine Revolution, wie Du sie propagierst, würde also an der Rechtslage gar nichts ändern.
freecrac
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Re: Politik, BRD und Rechtsverhältnisse

Beitrag von freecrac »

Hallo wobo und wer sonst noch politisch interessiert ist.

Danke für die Kritik. Auch daran sehe ich nun wie schwer das Thema ist und das sehr viele Informationen dafür nötig und wichtig sind, um ein tieferes Verständniss und auch ein eigenes Urteil über unsere Rechtslage sich bilden zu können.
Über 99,99% der Menschheit werden nicht bestreiten, dass das Grundgesetz („GG“) für das Gebiet der BRD gilt.
Dann vermutlich weil über 99,99% der Menschheit sich damit zu wenig, oder noch gar nicht damit beschäftigt hat?

Und weil eine Politikverdrossenheit und ein Gefühl der Ohnmacht besteht und der Glaube vorherrscht man könne ja doch nichts ändern?
Die einzigen die damit unzufrieden sind, sind die „Ewiggestrigen“, wie ich schon sagte. Wenn Du der BRD die Existenzberechtigung abstreitest, in was leben wir dann? Meinst Du, das Dritte Reich existiert noch und keiner merkt´s?
Um Verwechslungen vorzubeugen sind dabei die Unterschiede zwischen dem "Dritten Reich(Nationalsozialismus)" und dem "Deutschen Reich(Monarchie und dann Weimarer Republik)" zu beachten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Drittes_Reich
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich

Meinst du mit den „Ewiggestrigen“ etwa auch die Richter am Bundesverfassungsgericht?

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage ... _nach_1945
Bei der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Streitkräfte am 7. und 8. Mai 1945, welche nach Auffassung von Dieter Blumenwitz „auch nur ein militärischer Akt [war] und deshalb die rechtliche Substanz der deutschen Staatsgewalt nicht entscheidend treffen [konnte]“, wurde Deutschland faktisch dennoch jeglicher exekutiver Gewalt enthoben, existierte als völkerrechtliches Subjekt jedoch weiter.

...

„Die Annahme eines solchen Restbestandes gegenseitiger Rechtsbeziehungen setzt voraus, daß das Deutsche Reich als Partner eines solchen Rechtsverhältnisses über den 8. Mai 1945 hinaus fortbestanden hat, eine Rechtsauffassung, von der das Bundesverfassungsgericht […] ausgegangen ist.“– BVerfGE 3, 288 (319 f., Zit. Abs. 92)

„Die rechtliche Struktur des staatlichen Partners hat sich freilich grundlegend gewandelt. Die Gewaltherrschaft brach zusammen. Das änderte aber nach herrschender und auch vom Gericht geteilter Auffassung nichts am Fortbestand des Deutschen Reichs und daher auch nichts am Fortbestand der von ihm geschlossenen internationalen Verträge, …“

„Das Deutsche Reich, welches nach dem Zusammenbruch nicht zu existieren aufgehört hatte, bestand auch nach 1945 weiter, wenn auch die durch das Grundgesetz geschaffene Organisation vorläufig in ihrer Geltung auf einen Teil des Reichsgebiets beschränkt ist, so ist doch die Bundesrepublik Deutschland identisch mit dem Deutschen Reich.“ – BVerfGE 6, 309 (336 ff., Zit. Abs. 160, Abs. 166)

„Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ‚Geltungsbereich des Grundgesetzes‘ […], fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden…“– BVerfGE 36, 1 (15 ff.)
(Anmerkung: Das Saarland wurde nie im Art.23 aufgeführt und Art.23 wurde bereits ersatzlos gestrichen.)

...

„Schon Art. 116 Abs. 1 Halbsatz 2 GG zeigt, daß das Grundgesetz von einer Regelungskompetenz über Fragen der deutschen Staatsangehörigkeit von Personen ausgeht, für die eine Anknüpfung an den Gebietsstand des Deutschen Reiches am 31. Dezember 1937 – und damit auch über den räumlichen Anwendungsbereich des Grundgesetzes hinaus – gegeben ist.“

„Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß das Grundgesetz vom Fortbestand des deutschen Staatsvolkes ausgeht […] und die Bundesrepublik, was ihr Staatsvolk und Staatsgebiet angeht, nicht ganz Deutschland umfaßt. Auch nach Abschluß des Grundlagenvertrages ist die Deutsche Demokratische Republik ‚ein anderer Teil Deutschlands‘, sind etwa ihre Gerichte ‚deutsche Gerichte‘ […]. Erst wenn eine Trennung der Deutschen Demokratischen Republik von Deutschland durch eine freie Ausübung des Selbstbestimmungsrechts besiegelt wäre, ließe sich die in der Deutschen Demokratischen Republik ausgeübte Hoheitsgewalt aus der Sicht des Grundgesetzes als eine von Deutschland abgelöste fremdstaatliche Gewalt qualifizieren.“

"Weder das Grundgesetz selbst […] noch die auf seiner Grundlage gebildeten Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland haben diesen Vorgang als Untergang des deutschen Staates bewertet. Die Bundesrepublik Deutschland betrachtete sich vielmehr von Beginn an als identisch mit dem Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich. An dieser Subjektsidentität hat nichts zu ändern vermocht, daß sich die gebietsbezogene Hoheitsgewalt der Bundesrepublik Deutschland auf den räumlichen Anwendungsbereich des Grundgesetzes beschränkt. Selbst eine endgültige Statusänderung von Teilen seines Staatsgebiets ändert nach Völkerrecht die Identität eines staatlichen Völkerrechtssubjekts nicht.“– BVerfGE 77, 137 (150 ff.)
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Gemäß der "Drei-Elemente-Lehre" über die Gewaltenteilung von Georg Jellinek sollte eigentlich unsere Staatsmacht aufgeteilt sein. Aber ist sie das auch wirklich, oder müsste es eigentlich eine strikte Gewaltentrennung mit hoher Unabhängigkeit der Gewalten geben?

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung
Dazu bemerkt Richter Udo Hochschild vom Verwaltungsgericht Dresden:
In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht. In den stenografischen Protokollen des Parlamentarischen Rats [des deutschen Verfassungsgebers?] ist wörtlich nachzulesen, dass die Verfasser des Grundgesetzes eine nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Gewaltenteilung, einen neuen Staatsaufbau im Sinne des oben dargestellten italienischen Staatsmodells wollten: ‚Die Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung und ihre Übertragung auf verschiedene, einander gleichgeordnete Träger‘ [Zitat aus der Sitzung des Parlamentarischen Rats vom 8. September 1948]. Der Wunsch des Verfassungsgebers fand seinen Niederschlag im Wortlaut des Grundgesetzes [z. B. in Art. 20 Abs. 2 und 3, Art. 92, Art. 97 GG]. Der Staatsaufbau blieb der alte. […] Das Grundgesetz ist bis heute unerfüllt. Schon damals stieß die ungewohnte Neuerung auf heftigen Widerstand. Bereits in den Kindestagen der Bundesrepublik Deutschland wurde die Gewaltenteilung mit dem Ziele der Beibehaltung des überkommenen, einseitig von der Exekutive dominierten Staatsaufbaus erfolgreich zerredet. Die allenthalben verbreitete Worthülse ‚Gewaltenverschränkung‘ wurde zum Sargdeckel auf der Reformdiskussion.“

Die Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes (DRB) forderte am 27. April 2007, der Justiz die Stellung zu verschaffen, die ihr nach dem Gewaltteilungsprinzip und nach der im Grundgesetz vorgesehenen Gerichtsorganisation zugewiesen sei. Die Unabhängigkeit der Justiz werde zunehmend durch den Einfluss der Exekutive eingeschränkt.[16]

Auch die Neue Richtervereinigung (NRV) setzt sich für eine Verwirklichung der Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive ein.[17]

Diese Forderung ist allerdings bereits mehr als 50 Jahre alt. Schon der 40. Deutsche Juristentag 1953 hat diese Verwirklichung des Grundgesetzes angemahnt..

„Gesetzgeberische Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des erkennenden Richters sowohl durch die Art seiner Auswahl und Beförderung als auch durch seine Stellung gegenüber der Verwaltung institutionell zu sichern, sind notwendig zur Durchführung des Grundgesetzes.“

Kritiker behaupten außerdem, dass Lobby- und Interessengruppen wie z. B. die Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände (z. B. Gesamtmetall) die fünfte Macht im Lande seien. Sie beeinflussen durch ihre Macht die Abstimmungen im Bundestag. 2006 waren beim Bundestag 1952 Lobbyverbände eingetragen, 1995 waren es noch 1538. So stehen jedem Abgeordneten des Bundestages ca. 2,5 Lobbyisten gegenüber.
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Die BRD ist eine Gebietskörperschaft.
Diese Gebietskörperschaft lässt sich aber nicht über das GG zweifelsfrei nachweisen und ich meine eine Rechtsnorm im Range einer Staatsverfassung und dessen rechtstaatlichen Erfordernisse dürfen nicht unter jener einer Verordnung, oder eines niederrrangigen Gesetzes liegen und über den Geltungsbereich keine Zweifel offen lassen.

Auch ein Gewohnheitsrecht auf Regierungsverbrechen(Aushebelung unser freiheitlichen Grundordnung) ist mit dem GG unvereinbar.

Und was hast Du ständig gegen die jetzigen Gebietsgrenzen der BRD?
Ich habe gar nichts gegen die jetzigen Gebietsgrenzen der BRD, aber diese sollten eindeutig und zweifelsfrei nachgewiesen werden können. Weil über eindeutige Gebietsgrenzen wird gewöhnlich auch der Geltungsbereich der nationalen Gesetze und Rechtsnormen eines Staates räumlich fixiert.

Leider kann man den Geltungsbereich des GG eben nicht zweifelsfrei aus dem GG nachweisen. Auch besteht eine Ungewissheit darüber, ob eine Vertragsbedingung (ein Beitritt der Saalandes alleine über den Saarvertrag und ein Beitritt der neuen Bundesländer nur alleine mit einem Einigungsvertrag) überhaupt schon erfüllt wurde, oder ob der Vertag immer nich nicht erfüllt wurde.

Beim Saarland genügte der Saarvertrag alleine nicht, um das Saarland bettreten zu lassen und um die rechtsstaatlichen Erfordernisse eines Beitrittes zu erfüllen. Erst mit einem Zwecks dafür geschaffenen Eingliederungsgesetz für den Beitritt des Saarlandes konnte das Saarland rechtskräftig beitreten und erst damit kann der Saarvertrag und deren Bedingungen als zweifelsfrei erfüllt gelten.
Und „neue Rechtsordnung, die sich strikt an unseren Menschenrechten orientiert“? Was soll sich da gegenüber dem Grundgesetz verbessern? Das Grundgesetz normiert in Art. 1 die Menschenwürde als unantastbar. Damit sind richtigerweise die Menschenrechte als vorstaatlich anerkannt, d.h. der Disposition des Staates entzogen. Nach dem Duktus des GG gelten die Menschenrechte, ohne dass das GG daran etwas ändern will. Und ohne dass der Staat daran etwas ändern können soll. Eine Revolution, wie Du sie propagierst, würde also an der Rechtslage gar nichts ändern.
Ich möchte in diesem Zusammenhang es nicht unerwähnt lassen, das unser GG bereits überlagert und damit in Teilen ausser Kraft gesezt worden ist und die im GG zugesicherten Grundrechte verwässert wurden und die Verfassungswirklichkeit sich schon erheblich von den im GG verbrieften Normen abweicht. Bitte lese dazu auch den Beitrag "Staat ohne Legitinmation" entsprechend aufmerksam und lese auch was Staatsrechtler, Rechtswissenschaftler, Rechtshistoriker wie u.A auch Albrecht Schachtschneider in seinen Kommentaren darüber schreibt. bzw. in seinen Video darüber aufzeigt.

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Dann können wir uns auch fragen was es mit ein Volkssouveränität auf sich hat, ob es ein eher schon eingestaubtes Relikt aus schon lange vergessen Zeiten ist, oder ob eine Wirksamkeits- Erforderniss besteht für ein Volk souverän zu sein, um rechtsstaatliche Prinzipien verwirklchen zu können und es ein grundlegendes Prinzip der Legitimation demokratisch politischer "Herrschaft des Volkes" ist. Laut Dr.Scheuble (beim Bänkster-Kongress) war Deutschland seit dem Krieg nie wieder souverän.
http://de.wikipedia.org/wiki/Volkssouve ... nit%C3%A4t

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Im GG selber ist die Rede davon, dass im Falle einer Wiedervereinigung eine Landesverfassung das GG ablösen soll, womit das GG seine Gültigkeit verliert.

GG Artikel 146:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Daraus ergeben sich drei Möglichkeiten: Entweder gilt das GG immer noch nicht für das gesamte deutsche Volk und/oder ist die Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk noch immer nicht erfolgt und/oder das deutsche Volk hat immer noch nicht in freier Entscheidung über eine neue gesamtdeutsche Landesverfassung entschieden, weil das GG ja immer noch als gültig weiter fortbesteht und andernfalls sonst ja seine Gültigkeit schon verloren hätte!

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Ein selbst ernannter Präsident und Hochkommissar des Zentalsrat europäischer Bürger für Menschentrechte(ZEB) Mustafa Selim Sürmeli meint: Zum Thema Rechtspositivismus der im Gegensatz zu unseren Menschenrechten keinen Transzendenzbezug, oder aussergesetzliche Rechtserkenntnisquellen aufweisen kann, stellt der Rechtspositivismus eine Abtrennung von Recht und Moral durch usurpierte Ermächtigung in der politischen Ebene dar. Der Rechtspositivismus vertritt die Vorstellung, daß die Geltung von Normen allein durch staatliche Gesetze begründet wird. In seiner Ablehnung aller überpositiven Normen steht der Rechtspositivismus im Gegensatz zum Natur- und Völkerrecht. Der Inhalt des Rechts ist dem Rechtspositivismus zufolge unerheblich, entscheidend ist jedoch das Zustandekommen durch die staatliche Macht, also durch verfassungswidrigen Mißbrauch der Staatsgewalt in Eigenermächtigung.
https://menschenrecht-amt.de/system/fil ... denz_1.pdf

Dirk
Antworten