Raubkopierer bei der Arbeit...
Raubkopierer bei der Arbeit...
987 Bewertungen mit 99,9% und dann sowas?
http://cgi1.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vi ... 8222219300
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- CptKlotz
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Da fragt man sich, wer beknackter ist...
Der Verkäufer, der öffentlich für jeden sichtbar Raubkopien verkauft oder der Käufer, der incl. Versand € 3,- für eine praktisch wertlose CD ausgibt.
Da würde ich doch lieber gleich eDonkey bemühen und fertig :-)
Gruß,
Stephan
P.S.: Ich suche noch ein gutes WLAN-Kabel... hat jemand Tipps für mich, welches da gut ist?
Der Verkäufer, der öffentlich für jeden sichtbar Raubkopien verkauft oder der Käufer, der incl. Versand € 3,- für eine praktisch wertlose CD ausgibt.
Da würde ich doch lieber gleich eDonkey bemühen und fertig :-)
Gruß,
Stephan
P.S.: Ich suche noch ein gutes WLAN-Kabel... hat jemand Tipps für mich, welches da gut ist?
“It is impossible to defeat an ignorant man in argument.” (William G. McAdoo)
- ChrisR3tro
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- CptKlotz
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Für meinen Geschmack müßte auch der Mißbrauch der Suchfunktion absolut unterbunden werden.
Ich meine Artikelbeschreibungen wie
"Fiat Panda, kein Rolls Royce, Ferrari, Mercedes"
Oder Artikelbeschreibungen, in denen lauter Suchwörter stehen, die mit Marke und Modell des eigentlichen Auktionsgegenstandes überhaupt nichts zu tun haben.
Warum ein paar Leute immer meinen, sich in den Vordergrund drängen zu müssen und dann nach dem Motto "Dreistigkeit siegt" auch noch damit durchkommen, ist für mich nicht einsehbar.
Zu guter Letzt sorgt natürlich der "Deppen-Disclaimer" immer für viel gute Laune, mit Formulierungen wie
"der Käufer verzichtet auf seine gesetzlichen Rechte."
Klar, da wird das BGB einfach mal eben außer Kraft gesetzt, weil der Käufer mit der Abgabe des Gebotes auf "alle Rechte" verzichtet.
Man sollte derartige Verkäufer einmal fragen, ob man auch auf Art. 1 Grundgesetz verzichten muß oder ob zumindest die Menschenwürde unantastbar bleibt, AUCH wenn man auf den Artikel bietet :-)
Gruß,
Stephan
Ich meine Artikelbeschreibungen wie
"Fiat Panda, kein Rolls Royce, Ferrari, Mercedes"
Oder Artikelbeschreibungen, in denen lauter Suchwörter stehen, die mit Marke und Modell des eigentlichen Auktionsgegenstandes überhaupt nichts zu tun haben.
Warum ein paar Leute immer meinen, sich in den Vordergrund drängen zu müssen und dann nach dem Motto "Dreistigkeit siegt" auch noch damit durchkommen, ist für mich nicht einsehbar.
Zu guter Letzt sorgt natürlich der "Deppen-Disclaimer" immer für viel gute Laune, mit Formulierungen wie
"der Käufer verzichtet auf seine gesetzlichen Rechte."
Klar, da wird das BGB einfach mal eben außer Kraft gesetzt, weil der Käufer mit der Abgabe des Gebotes auf "alle Rechte" verzichtet.
Man sollte derartige Verkäufer einmal fragen, ob man auch auf Art. 1 Grundgesetz verzichten muß oder ob zumindest die Menschenwürde unantastbar bleibt, AUCH wenn man auf den Artikel bietet :-)
Gruß,
Stephan
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