Hi Leute,
Ich hörte des öfteren das es nun legal sei das man DOS spiele sich auch aus dem Netz laden dürfte...
Hab mir noch vor nem Jahr schön Simon the Sorcerer 1-2 für ingesammt 40€ geholt hat sich auch gelohnt. Aber momentan bin ich stark pleite aber nachdem ich von Bekannten bzw auch anderen Foren erfahren habe das "The Neverhood" zu 100% meinen Humor träfe, sehr Lust darauf.
Will ich das dann doch spieln. Dennoch auf ebay geguckt da kostet das leider zwischen 40-120€, was mir dann doch etwas arg teuer ist..
Egal nun vorbei mit der Vorgeschichte die eh niemanden intressiert.
1. Also ich suche eine downloadmöglichkeit von The Neverhood,
2. Gibt es auch eine Deutsche Version oder nur eine englische?
The Neverhood - legaler Download?
Re: The Neverhood - legaler Download?
"The Neverhood" ist ein Windows- und kein DOS-Spiel. ;)
Wenn es irgendwo Download-Quellen gibt, bedeutet dies nicht automatisch, dass das legal ist.
Wenn es irgendwo Download-Quellen gibt, bedeutet dies nicht automatisch, dass das legal ist.
wiki hat geschrieben:Abandonware: "...Trotz immer vorhandener Bestrebungen innerhalb der Szene, zu Einigungen mit den Softwarefirmen zu kommen oder Einfluss auf die Gesetzgeber zu nehmen, um aus der Illegalität herauszutreten, wurden solche Pläne bis heute nicht ernsthaft in Angriff genommen, und die Betreiber von Abandonware-Seiten agieren somit weiterhin im Bewusstsein, das Urheberrecht zu verletzen. ..."
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Re: The Neverhood - legaler Download?
Auch so etwas wie Fair Use gibt es in Deutschland nicht:
http://en.wikipedia.org/wiki/Fair_use
http://en.wikipedia.org/wiki/Fair_use
Diverse Retro-Computer vorhanden.
Re: The Neverhood - legaler Download?
Tja Deutschland lebt halt hinterm Mond... was nicht explizit erlaubt ist ist Grundsätzlich verboten.
Grundsätzlich sollte man das Recht auf Privatkopie haben.. aber haben wir das wirklich?
https://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie
Tja Pech, das umgehen von wirksamen Kopierschutz ist eine Straftat.
Wenn ich also den Kopierschutz umgehe ist dieser nicht mehr Wirksam und die Sache ist legal ?
Komische Formulierung.
Also darf ich keine Sicherheitskopie meiner wertvollen Spiele machen ? Oder doch ?
Eigentlich ist somit jeder ein Raubkopierer, auch wenn er nur seine Musik in MP3 umwandelt um sie auf seinen Player zu hören,
Praktischerweise kriegt die auch noch die Frau aufs Handy, und somit ist schon wieder eine CD weniger verkauft worden.
Tolles Land haben wir, ein Vergewaltiger kriegt 2 Jahre Haft.
Ein Raubkopierer 5 Jahre, Geld zählt nun mal mehr als ein Menschenleben.
Du darfst noch nicht mal selbst Musik herstellen und bei Youtube reinsetzen, nein, dann schnappt sich die GEMA einfach dein Werk und lässt es rauslöschen.
Grundsätzlich sollte man das Recht auf Privatkopie haben.. aber haben wir das wirklich?
https://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie
Tja Pech, das umgehen von wirksamen Kopierschutz ist eine Straftat.
Wenn ich also den Kopierschutz umgehe ist dieser nicht mehr Wirksam und die Sache ist legal ?
Komische Formulierung.
Also darf ich keine Sicherheitskopie meiner wertvollen Spiele machen ? Oder doch ?
Eigentlich ist somit jeder ein Raubkopierer, auch wenn er nur seine Musik in MP3 umwandelt um sie auf seinen Player zu hören,
Praktischerweise kriegt die auch noch die Frau aufs Handy, und somit ist schon wieder eine CD weniger verkauft worden.
Tolles Land haben wir, ein Vergewaltiger kriegt 2 Jahre Haft.
Ein Raubkopierer 5 Jahre, Geld zählt nun mal mehr als ein Menschenleben.
Du darfst noch nicht mal selbst Musik herstellen und bei Youtube reinsetzen, nein, dann schnappt sich die GEMA einfach dein Werk und lässt es rauslöschen.
https://www.shadowcircuit.de - Die kleine Community rund um Retro Computing
https://www.retroianer.de
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Re: The Neverhood - legaler Download?
Ich gebe Dir ja vollkommen Recht. Aber der Satz ist einfach falsch: Der Gesetzgeber gibt bei allen Straftatbeständen den sogenannten Strafrahmen vor, innerhalb dessen ein Gericht eine Strafe aussprechen muss. Bei der Vergewaltigung liegt der Regel-Strafrahmen bei Freiheitsstrafen von min. 2 bis max. 15 Jahren (§§ 177 II Nr. 1, 38 II StGB). Bei Raubmordskopien liegt der Regel-Strafrahmen bei Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 3 Jahren (bzw. 5 Jahren bei Gewerblichkeit), §§ 106, 108a UrhG. Und hieran müssen sich die Gerichte im Regelfall auch halten und tun dies natürlich auch.matze79 hat geschrieben: Tolles Land haben wir, ein Vergewaltiger kriegt 2 Jahre Haft.
Ein Raubkopierer 5 Jahre, Geld zählt nun mal mehr als ein Menschenleben.
Die Pauschalität aus Deinem Satz ist unrichtig, auch wenn Dein dahinter stehender Vorwurf - Übergewichtung wirtschaftlicher Belange vor der körperlichen Unversehrtheit - sicherlich mehr als nur diskutabel ist. Und der Rest Deines Postings war ohnehin richtig
Re: The Neverhood - legaler Download?
Unterstes Stammtischniveau, Matze, sorry.
Meine Sammlung zeige ich in meiner Hardware Gallery: AmoRetro.de.