Heise schreibts: Der Duke ist nicht mehr pöööhse.

Meine Güte... das war eines meiner letzten DOS-Ballerspiele. Dann kam schon irgendwo, irgendwie Half-Life (1)

Ist die Schwere von Gewaltdarstellungen oder anderen potentiell jugendgefährdenden Inhalten von der Grafikqualität abhängig?
Doom war 1993 ein brutales Ballerspiel, in dem man Lebewesen mit der Kettensäge zersägen und in Stücke sprengen kann. Daran hat sich nichts geändert, außer dass die Grafik nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Technik ist. Wenn es damals sinnvoll war, das zu verbieten, wieso ist es dann heute ok?
CptKlotz hat geschrieben:]An solchen Beispielen sieht man, wie unfähig und ahnungslos die Zensoren sind, die uns Bürgern vorschreiben, was wir sehen dürfen und was nicht.
wobo hat geschrieben:Du hast natürlich Recht, dass damals die selben Pixelhaufen und die selben Gewaltdarstellungen in Doom verboten wurden, die jetzt ganz offiziell erlaubt sind.
Bei einer rein ethisch orientierten Beurteilung hast Du sicher Recht. Aber ich weiss nicht, ob bei einer solchen Beurteilung nicht auch ganz praktische Gesichtspunkte eine Rolle spielen dürfen, wie die Frage, wieviele Jugendliche heute noch durch 20-25 Jahre alte Games "in den Bann gezogen" werden können.
Aber auch wenn sich der Inhalt von Doom nicht geändert hat, hat sich meines Erachtens im Vergleich zu damals schon etwas geändert – nämlich die Gesellschaft bzw. das Gesellschaftsbild, das sich die Gesellschaft in den 80ern/90ern noch gegeben hatte. In der gesellschaftlichen Selbstdarstellung wollte sich die BRD so gerne als pazifistisch darstellen. Bundeswehreinsätze z.B. im Ausland gingen ebenso wenig wie solche im Inland. Jetzt sieht man beides pragmatischer. Auch hing damals der Kalte Krieg bzw. in den 90ern dann die Erinnerungen daran noch wie ein „Damoklesschwert“ über die Gesellschaft.
So ganz verstehe ich die Aufregung über die Indizierung auch nicht: Soweit ich das verstanden habe, bestand infolge der Indizierung halt keine Altersfreigabe bis 18 Jahre. Jugendliche unter 18 Jahren konnten Doom & Co. daher nicht käuflich erwerben, Erwachsene aber schon. Da ich persönlich mir weder vorstellen kann, dass das Spielen von EGO-Shootern für die Entwicklung eines Jugendlichen von Nachteil noch von Vorteil ist, sehe ich auch kein Problem, wenn einem minderjährigen Staatsbürger ein Kulturgut bis zur Volljährigkeit vorgehalten wird und er solange warten muss, bis er es käuflich erwerben darf.
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